Ihr Mediator für Familie, Erbangelegenheiten und Wirtschaft

Als Jurist habe ich in meiner beruflichen Laufbahn eine Vielzahl von Konflikten erlebt. Mediation bietet Ihnen Raum gemeinsame, kreative und individuelle Lösungen zu finden.

Mich begeistert an der Mediation, dass dadurch langfristig angelegte familiäre Beziehungen, aber auch geschäftliche und berufliche Kontakte erhalten und verbessert werden können.

Mediation ist ein Verfahren, dessen Ziel es ist, einen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Personen mit Hilfe eines Mediators eigenverantwortlich zu lösen.

In der Mediation versuchen Sie, die Medianten, unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten faire Lösungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse müssen von allen getragen werden und führen dadurch zu einer Verbesserung in den Beziehungen.

Gemeinsam tragbare Lösungen finden.

Als unabhängige und neutrale Person begleite und unterstütze ich Sie dabei zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Über mich

Mitgliedschaft:
Berufliche Tätigkeit:
  • seit 2002 Volljurist beim Land Baden-Württemberg
  • seit 2006 Juristenausbildung
  • seit 2017 zertifizierter Mediator gemäß der ZMediatAusbV
  • seit 05/2018 lizensiert als Mediator BM®
Persönlich:
  • verheiratet, 2 Kinder

Grundprinzipien der Mediation

Offenheit

Die Konfliktparteien verpflichten sich, dass alle Fakten, Urkunden, Belege und Unterlagen, die zur gegenseitigen Information über alle entscheidungserheblichen Vorgänge erforderlich sind, vorgelegt werden. Alle Beteiligten sollen über die gleichen Informationen verfügen.

Vertraulichkeit

Die Vereinbarung von Vertraulichkeit dient dem Schutz der Konfliktparteien. Sie können sich gegenseitig voll oder teilweise zur Verschwiegenheit über die Inhalte und Ergebnisse der Mediation verpflichten und einen geschützten Raum schaffen. Der Mediator selbst ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Allparteilichkeit

Der Mediator nimmt die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien gleichermaßen wahr und versucht, alle Konfliktparteien zu verstehen. Er stellt sicher, dass sich jede Konfliktpartei über ihre eigenen Bedürfnisse klar werden kann und unterstützt die Konfliktparteien, dass sie auch die Bedürfnisse der jeweils anderen Konfliktpartei verstehen können.

Eigenverantwortung

Eigenverantwortung ist die Fähigkeit, die eigene Position zu behaupten, für sich selbst zu sprechen und seine Interessen und Bedürfnisse selbst wahrzunehmen und angemessen zu vertreten.

Freiwilligkeit

Am Mediationsverfahren nehmen die Teilnehmer auf freiwilliger Basis teil. Sie können in jeder Phase des Verfahrens die Mediation beenden.

Rechtliche Beratung

Vor der Unterzeichnung einer Vereinbarung lassen sich die Konfliktpartner von unabhängigen Rechtsanwälten rechtlich beraten.

Kontakt/Impressum

Dr. Markus Bühler, Fuchsweg 18, 89231 Neu-Ulm
0175/5064708